Spenden und Fördern
Kloster Heidenheim braucht Ihre Spende
Kloster Heidenheim ist ein Kulturschatz ersten Ranges. Im 8. Jahrhundert wurden von hier aus unter den angelsächsischen Geschwistern Willibald, Wunibald und Walburga die Wurzeln der Christianisierung in Franken gelegt. Um 1200 wurde das Kloster von einer großen benediktinischen Reformwelle erfasst und hat dann erneut bedeutende Impulse ins gesellschaftliche Umland gesendet. Als die Reformation in Franken Einzug hielt, wurde das Kloster aufgehoben.
Unser Slogan ist "Neues Leben in alten Mauern". Um diesen Kulturschatz zu erhalten und das "Neue Leben" zu gestalten, braucht das Kloster Heidenheim Freunde, Unterstützer und Wegbereiter.
Wir sind Gemeinnützig und deshalb ist Ihre Spende steuerlich abzugsfähig.
Vereinfachter Nachweis
Bei Zuwendungen bis zu 200 € / ab 01.01.2021 bis 300 Euro (je Spende) reicht der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts zum Nachweis aus, wenn der Empfänger eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts / inländische öffentliche Dienststelle ist oder wenn er eine gemeinnützige Körperschaft ist und der steuerbegünstigte Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, und die Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer auf einem von ihm hergestellten Beleg aufgedruckt sind und darauf angegeben ist, ob es sich bei der Zuwendung um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt (§ 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStDV).